AGB
Die AlphaScience GmbH ist ein Vertriebsunternehmen, das qualitativ hochwertige und innovative Diagnostikprodukte und Forschungs-
reagenzien internationaler Hersteller vertreibt. Unsere Produkte dienen ausschließlich analytischen Zwecken für die in-vitro
Diagnostik und Forschung. Soweit die Produkte für den Einsatz in der klinischen Routine-Diagnostik bestimmt sind, sind diese entsprechend der jeweils aktuellen IVD-Direktive CE-zertifiziert.
Den Leistungen der AlphaScience GmbH liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit Annahme des Auftrages durch die AlphaScience GmbH Vertrags-
inhalt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden von der AlphaScience GmbH nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der AlphaScience GmbH vor. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt und sind immer schriftlich vereinbart und niedergelegt. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB AlphaScience GmbH - gültig ab 01.01.2023
§ 1
Geltungsbereich, abweichende Bedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen
Lieferbedingungen (AGB) gelten ab dem 01.03.2022 für alle Lieferungen,
Leistungen und Angebote der AlphaScience GmbH
(nachfolgend: AlphaScience genannt). Mit
Abschluss des Vertrages erkennt der Käufer deren ausschließliche Geltung an.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen AlphaScience und dem Käufer, auch wenn ihre Geltung nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur
im Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Personen im Sinne des §310 Abs. 1 Satz 1
BGB). Wir liefern ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie werden durch
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt und gelten auch für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Abweichende AGB sind für uns unverbindlich, auch wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen oder Ergänzungen der
nachfolgenden Lieferbedingungen, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.
§ 2 Preise
Die Preise sind
in EURO (€) ausgewiesen. Sie sind freibleibend und gelten nur für den
Inlandsbedarf. Für die Berechnung sind unsere am Tage der Lieferung gültigen
Nettopreise maßgebend; die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Soweit
nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Der ausgewiesene Preis
versteht sich ohne sonstige Nachlässe (Inland). Sonderpreise sind auf der Basis
der am Angebotstag aktuellen Preisliste kalkuliert. Bei Preiserhöhungen erhöht
sich der vereinbarte Sonderpreis entsprechend. Die von uns genannten Preise
verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zuzüglich
Verpackungs- und Versandkosten sowie geltender Umsatzsteuer.
§ 3
Auftragserteilung
1. Angebote von AlphaScience sind
freibleibend.
2. Aufträge des Kunden müssen schriftlich
an AlphaScience erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge
des Käufers werden erst dann rechtsverbindlich, wenn AlphaScience diese
Aufträge schriftlich bestätigt und der Käufer nicht unverzüglich dem
Bestätigungsschreiben von AlphaScience widerspricht.
Das Bestätigungsschreiben von AlphaScience legt den Inhalt des Vertragsverhältnisses
und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest.
§ 4 Lieferung
1. Die Verpflichtung von AlphaScience zur Lieferung der bestellten Ware steht
unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung von AlphaScience. AlphaScience wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung
machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine
Selbstbelieferung von
AlphaScience nicht statt, ist AlphaScience berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Erbrachte Gegenleistungen des Käufers werden im
Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag zurückgewährt.
2. Teillieferungen sind zulässig und
können von AlphaScience sofort in Rechnung
gestellt werden.
3. Von AlphaScience angegebene
Lieferzeiten in Angeboten und Aufträgen sind unverbindlich.
4. Sind jedoch verbindliche Liefertermine
zwischen AlphaScience und dem Käufer
vereinbart gilt folgendes: Soweit höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer,
Maschinenbruch oder sonstige Umstände, die AlphaScience nicht
zu vertreten hat, vorliegen, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist für
die Dauer dieser Ereignisse. Dauert eine Leistungsverhinderung aufgrund der
vorgenannten Ereignisse mehr als 2 Monate an, ist sowohl der Käufer als auch AlphaScience berechtigt, hinsichtlich der nicht erbrachten
Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Vor Ablauf dieses Zeitraumes ist der
Rücktritt für beide Vertragsparteien aufgrund der vorgenannten
Verzögerungstatbestände ausgeschlossen. Voraussetzung für die Einhaltung einer
vereinbarten Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer
übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten
Zahlungen und gegebenenfalls die Erbringung vereinbarter Sicherheiten. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5. Angaben von AlphaScience hinsichtlich
der Packungsgröße oder Verpackungsart sind unverbindlich. Die Verpackung und
den Versandweg wählt AlphaScience nach den
jeweiligen Erfordernissen selbst aus. Transport- und alle sonstigen
Verpackungen nach Maßgabe der deutschen Verpackungsordnung werden nicht
zurückgenommen.
6. Der Versand der Waren erfolgt ab dem
jeweiligen Lager von AlphaScience auf
Rechnung und Gefahr des Käufers. AlphaScience steht
die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transport-mittels frei.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs der zu liefernden Ware geht auch dann mit
der Absendung ab dem Lager von AlphaScience auf
den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung erfolgt.
7. Verzögert sich der Versand der
bestellten Ware durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs der zu liefernden Ware bereits im Zeitpunkt
der Einlagerung durch AlphaScience auf den
Käufer über. Geht die zu liefernde Ware während des Annahmeverzuges des Käufers
zufällig unter, wird AlphaScience von der
Leistungsverpflichtung frei. Die Gegenleistungs-verpflichtung des Käufers
bleibt in voller Höhe bestehen. Die durch die Verzögerung der Lieferung von AlphaScience entstehenden Kosten (insbesondere Lagerung,
Spesen) hat der Käufer im Falle des Annahmeverzuges allein zu tragen.
8. AlphaScience ist
nicht verpflichtet, die bestellte Ware gegen Transportschäden zu versichern
oder versichern zu lassen.
9. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
nach ElektroG
Die fachgerechte und ordnungsgemäße
Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, die seit dem 01.10.2010
durch AlphaScience in Verkehr gebracht oder
als solche weiterverkauft wurden / werden, wird von AlphaScience gemäß
Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
übernommen. Anfragen richten Sie bitte telefonisch an AlphaScience,
Tel. 06158-74 804-0 oder per e-mail an customerservice@alphascience.de.
10. Frachtkosten
Pro regulärer
Lieferung
(Standardversand ggf. incl. Ice-Packs) berechnen wir eine Fracht-kostenpauschale von 22,-- Euro.
Expresslieferungen berechnen wir nach
Kosten des Logistikdienstleiters, jedoch mindestens 40,-- Euro.
Lieferungen mit Trockeneis berechnen wir
abhängig von Gewicht und Volumen der Sendung nach Kosten des
Logistikdienstleisters, mindestens jedoch 50,-- Euro.
§ 5
Eignungsangaben
Der Käufer muss selbst prüfen, ob die
angebotene / bestellte Ware zu dem von ihm vorgesehenen Zweck geeignet ist. Die
von AlphaScience gelieferten Produkte
entsprechen den Spezifikationen, wie sie im Katalog/Produktliste bzw. auf der
Internetseite von AlphaScience abgebildet bzw.
beschrieben sind. Bei Abweichungen sind die Angaben in der aktuellen
Packungsbeilage und auf dem Kontroll-zertifikat maßgebend. Die angegebenen
Werte beruhen auf den Prüfvorschriften von
AlphaScience oder seiner Zulieferfirmen. Die angegebenen
allgemeinen Leistungsdatendaten der Produkte (wie Sensitivität und Spezifität)
dienen lediglich der Information und sind keine verbindliche Qualitätsangabe
der gelieferten Produkte. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten von Dritther-stellern übernimmt AlphaScience keine
Haftung.
§ 6
Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung
1. Der Käufer ist verpflichtet, die
von AlphaScience gelieferte Ware
unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und bestehende Mängel sowie
Abweichungen der gelieferten Ware zu der bestellten Ware AlphaScience unverzüglich, spätestens innerhalb von 30
Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel der
Ware, die trotz unverzüglicher ordnungsgemäßer Prüfung des Käufers erst später
erkennbar sind, müssen vom Käufer sofort nach deren Entdeckung, spätestens aber
innerhalb von drei (3) Monaten nach Erhalt der Ware AlphaScience schriftlich
begründet mitgeteilt werden. Rügen, die gegenüber Transporteuren oder Dritten
geltend gemacht werden, stellen keine formgerechten Rügen dar und sind
unwirksam.
2. Mängel, die entgegen der vorstehenden
Untersuchungs- und Rügepflicht vom Käufer geltend gemacht werden, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Das Vorliegen eines als solchen
festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet
folgende Rechte des Käufers:
a. Soweit ein Sach- oder Rechtsmangel
vorliegt, ist AlphaScience berechtigt, nach
eigener Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der
Lieferung einer mangelfreien Sache zu wählen. Ein Anspruch des Käufers auf eine
bestimmte Art der Nacherfüllung besteht nicht. Ist der Kaufpreis ganz oder
teilweise nicht bezahlt, kann AlphaScience die
Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer einen unter
Berücksichtigung des geltend gemachten Mangels angemessenen Teil des
Kaufpreises bezahlt.
b. Erst wenn auch die Nacherfüllung
fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis angemessen zu mindern.
c. Der Käufer ist nach seiner Wahl
berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Regelungen in § 8 zu
verlangen, wenn AlphaScience eine
Nacherfüllung gem. § 7 Ziffer 5 ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn
die von AlphaScience gewählte Art der Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar ist oder der Käufer erfolglos eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Die Nacherfüllung gilt nach
dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art
der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit unter
§ 5 entsprechend.
§ 7
Schadensersatz
1. AlphaScience GmbH
haftet nicht für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Handlung oder Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für das Vorliegen von Mängeln eines
nur der Gattung nach bestimmten Kaufgegenstandes.
2. Schadensersatzansprüche gegen AlphaScience sind - unabhängig vom Rechtsgrund,
insbesondere aufgrund der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und
unerlaubter Handlung - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen
ausgeschlossen:
(a) AlphaScience haftet
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des BGB für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines oder mehrere ihrer
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; sowie für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
eines oder mehrerer ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
(b) AlphaScience schuldet
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des BGB Schadensersatz oder Ersatz
der dem Kunden entstandenen Aufwendungen, wenn ein Schaden auf der Verletzung
einer von AlphaScience übernommenen
Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes beruht oder einer oder
mehrere der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von
AlphaScience fahrlässig eine Pflicht verletzt
haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung
ist.
(c) AlphaScience haftet
in gleicher Weise, wenn eine oder mehrere ihrer gesetzlichen Vertreter,
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine Pflicht zur Rücksicht auf
die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden verletzt haben und dem Käufer
die Leistung durch AlphaScience nicht mehr
zuzumuten ist.
(d) In den in § 8 Ziffer (b) und (c)
genannten Fällen ist die Höhe des Schadensersatzanspruches des Käufers auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz
für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
(e) Der Käufer ist im Falle eines
Lieferverzuges von AlphaScience zur
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nur dann berechtigt, wenn eine von
ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist zur Lieferung von mindestens 4
Wochen fruchtlos verstrichen und der Lieferverzug von AlphaScience verschuldet
ist.
Der Schadensersatzanspruch des Käufers ist
bei einer von AlphaScience verschuldeten Liefer-verspätung
auf den Ersatz für entstandene Vermögensschäden in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren
Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Käufers wegen
Verzögerungen der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung
sind ausge-schlossen.
3. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4. Der Haftungsausschluss gilt nicht für
Ansprüche des Käufers nach dem deutschen Produkthaftungs-gesetz.
§ 8
Datenschutz gemäß DSGVO
Gemäß den gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen sind alle uns übermittelten personenbezogenen Daten
zeitlich unbegrenzt geschützt. Wir speichern mit Ihrer Einwilligung
ausschließlich Ihre Kundenstammdaten und die Daten aus Ihrer Bestellung. Wir
überlassen Dritten keinerlei Daten unserer Kunden mit der Ausnahme von
Partnerunternehmen, die uns bei der Abwicklung der Bestellung unterstützen und
ebenfalls zur Einhaltung der Datenschutzstandards verpflichtet sind.
§ 9
Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig und vom Käufer
ausschließlich durch Banküberweisung zu erfüllen. Bei Zahlung innerhalb von 14
Tagen gewähren wir 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag. Zahlungseingänge gelten
nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber freiverfügen
können. Bei Schecks und Wechseln wird eine Abwicklungsgebühr in Höhe von EUR 30,--
erhoben; Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
AlphaScience behält sich vor, in besonderen Fällen
nach eigenem Ermessen als Zahlungsbedingung Vorkasse festzulegen.
2. Zahlungsverzug
Zahlungsverzug tritt spätestens ein, wenn
nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang die Rechnung gezahlt
wird. Bei einer vom Käufer verschuldeten verspäteten Zahlung des Kaufpreises
sind Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) auf den Rechnungsbetrag zu
zahlen.
3. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder
eine Aufrechnung mit bestehenden Gegenansprüchen des Käufers ist mit Ausnahme
unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausge-schlossen.
4. Sämtliche Forderungen von AlphaScience gegen den Käufer, egal aus welchem
Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt
vorliegt, der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BGB oder den
vertraglichen Bestimmungen AlphaScience zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde.
§ 10
Force majeure
1. Keine Vertragspartei hat für die
Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten einzustehen, wenn die
Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund
oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe beruht:
- Feuer
- Naturkatastrophen
- Krieg
- Beschlagnahme
- Allgemeine Rohstoffknappheit
- Beschränkung des Energieverbrauchs
- Arbeitsstreitigkeiten
- oder wenn Vertragswidrigkeiten von
Zulieferern auf einem dieser Gründe beruhen. Diese Regelung gilt für alle
vertraglichen Pflichten einschließlich Schadensersatzpflichten.
2. Jede Partei darf den Vertrag durch
schriftliche Kündigung aufheben, falls dessen Durchführung für mehr als sechs
Monate gemäß § 11 Ziffer 1 verhindert ist.
§ 11
Eigentumsvorbehalt
1. Jede von AlphaScience gelieferte
Ware bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und
zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung
resultierender Forderung (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie
auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers
gestattet. Keinesfalls darf die Ware im Rahmen des regelmäßigen
Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
2. Im Falle des Verkaufs der Ware im
regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der
Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung
entstehenden Forderung an AlphaScience ab.
Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderung solange einzuziehen, als er seinen
Zahlungs-verpflichtungen an AlphaScience nachkommt.
Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der
jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere ein
Kreditinstitut, unzulässig. AlphaScience ist
jederzeit berechtigt, die Verkaufs-unterlagen des
Käufers heraus zu verlangen und zu prüfen sowie dessen Abnehmer von der
Abtretung zu informieren.
3. Ist die Forderung des Käufers aus dem
Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit
bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinen Abnehmern an den
Lieferanten ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Lieferant
dem Käufer durch die weiter veräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
4. Im Falle einer Pfändung beim
Käufer ist der Lieferant sofort unter Übersendung einer Abschrift des
Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber
zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferanten
gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5. Übersteigt der Wert die Sicherheiten
gemäß der vorstehenden Absätze den Betrag, der hierdurch gesicherten noch
offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Käufer
berechtigt, vom Lieferanten insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu
verlangen, als die Über-schreitung vorliegt.
6. Die Geltendmachung der Rechte des
Lieferanten aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen
vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme
wird lediglich auf die bestehende Forderung von AlphaScience gegenüber
dem Käufer angerechnet.
§ 12
Rücktrittsrechte (AlphaScience / Kunde)
AlphaScience ist aus nachfolgenden Gründen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
(a) wenn sich entgegen der vor
Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig
ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des
Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder
eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich
ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufer handelt.
(b) wenn sich herausstellt, dass der
Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdig-keit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher
Bedeutung sind,
(c) wenn die unter Eigentumsvorbehalt des
Lieferanten stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des
Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder
Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Lieferant sein
Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
§ 13
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Soweit der Käufer Unternehmer oder
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist der Sitz der AlphaScience ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
AlphaScience ist jedoch berechtigt, den Käufer auch
dort zu verklagen, wo sonst ein Gerichtsstand für ihn nach den allgemeinen
Vorschriften begründet ist. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrags-verhältnis
gelten als am Sitz von AlphaScience zu
erbringen. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Käufer
und AlphaScience geschlossenen Vertrag ist
der Sitz der Hauptverwaltung von AlphaScience in
Riedstadt.
2. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im
Übrigen wirksam. Dies gilt auch, wenn sich im Vertrag eine Lücke herausstellen
sollte. An die Stelle einer ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung oder zur
Ausfüllung einer Vertrags-lücke tritt eine angemessene Regelung, die - soweit
rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt
haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern
sie den Punkt bedacht hätten.
3. In jedem Fall, insbesondere auch bei
grenzüberschreitenden Lieferungen, findet deutsches Recht (BGB) Anwendung. Das
Recht der Konvention der Vereinten Nationen über nationale Warenkauf-verträge
(CISG) vom 11.04.1980 gilt für Auslandsgeschäfte subsidiär.
Die vorstehenden Regelungen gehen den
Regelungen gemäß CISG vor.
Version: AGB-AS-Dezember 2022